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Detailhandel • Gewerbe • Dienstleistungen |
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Beitragsreglement
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Warenhäuser/Magnetgeschäfte |
Kat. A |
CHF 9900.– |
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Grosse Ladengeschäfte mit über 15 Personen und/oder über 400 m² sowie Banken und Restaurants (mit über 80 Sitzplätzen) |
Kat. B |
CHF 2790.– |
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Mittelgrosse Ladengeschäfte mit 11–15 Personen und/oder 250–400 m² |
Kat. C |
CHF 1990.– |
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Mittlere Ladengeschäfte mit 6–10 Personen und/oder 150–250 m² |
Kat. D |
CHF 1380.– |
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Mittelkleine Ladengeschäfte mit 3–5 Personen und/oder 50–150 m² sowie Restaurants |
Kat. E |
CHF 950.– |
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Kleine Geschäfte mit 1–2 Personen und bis 50 m² sowie Restaurants |
Kat. F |
CHF 650.– |
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Gewerbe-/Dienstleistungsbetriebe ab 4 Personen und Sonstige |
Kat. G |
CHF 385.– |
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Kleingewerbe-/Dienstleistungsbetriebe mit bis zu 3 Personen |
Kat. H |
CHF 250.– |
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Die Einteilung in die obgenannten Mitgliederkategorien erfolgt anhand der umschriebenen Voraussetzungen durch den Vorstand; er lässt sich dazu die notwendigen Angaben von den einzelnen Mitgliedern aushändigen. Allfällige Änderungen, welche auf die Zuteilung Auswirkungen haben, sind vom Mitglied rechtzeitig zu melden. |
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Der Vorstand hat das Recht, in speziellen Fällen das Mitglied in eine entsprechende Kategorie einzuteilen. |
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Hat ein Unternehmen mehrere Geschäfte im City-Bereich, so ist für die Berechnung des Beitrages die Gesamtzahl der Mitarbeiter bzw. die gesamte Verkaufsfläche massgebend. |
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Als «Person» werden jeweils 100 Stellenprozente (inkl. Inhaber, jedoch ohne Lehrlinge) gerechnet; |
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Als anrechenbare Fläche gilt die Verkaufsfläche bzw. der Nettokundenraum. |
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In den Kategorien A bis E und G sind CHF 385.– als Mitgliederbeitrag bestimmt, in der Kategorie F sind es CHF 350.– und in der Kategorie H CHF 250.–. |
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Der CHF 385.–, CHF 350.– oder CHF 250.– übersteigende Anteil des Beitrages bildet den sogenannten Werbebeitrag, über dessen Verwendung die Werbekommission ein Werbeprogramm mitsamt Budget erstellt. Das Werbeprogramm wird von der Generalversammlung genehmigt. |