Warenhäuser/Magnetgeschäfte Kat. A CHF. 9900.-
Grosse Ladengeschäfte mit über 15 Personen und/oder über 400 m² sowie Banken und Restaurants (mit über 80 Sitzplätzen) Kat. B CHF. 2790.-
Mittelgrosse Ladengeschäfte mit 11–15 Personen und/oder 250–400 m² Kat. C CHF. 1990.-
Mittlere Ladengeschäfte mit 6–10 Personen und/oder 150–250 m² Kat. D CHF. 1380.-
Mittelkleine Ladengeschäfte mit 3–5 Personen und/oder 50–150 m² sowie Restaurants (mit 40–80 Sitzplätzen) Kat. E CHF. 950.-
Kleine Geschäfte mit 1–2 Personen und bis 50 m² sowie Restaurants (mit bis zu 40 Sitzplätzen) Kat. F CHF. 650.-
Gewerbe-/Dienstleistungsbetriebe ab 4 Personen und Sonstige Kat. G CHF. 385.-
Kleingewerbe-/Dienstleistungsbetriebe mit bis zu 3 Personen Kat. H CHF. 250.-

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Öffnungszeiten Sekretariat

Montag 08.00 - 12.00
Dienstag 08.00 - 12.00
Mittwoch 08.00 - 12.00
Donnerstag 08.00 - 12.00
Freitag 08.00 - 12.00

sowie nach telefonischer Vereinbarung

 

Erläuterungen zum Beitragsreglement

Die Einteilung in die obgenannten Mitgliederkategorien erfolgt anhand der umschriebenen Voraussetzungen durch den Vorstand; er lässt sich dazu die notwendigen Angaben von den einzelnen Mitgliedern aushändigen. Allfällige Änderungen, welche auf die Zuteilung Auswirkungen haben, sind vom Mitglied rechtzeitig zu melden.
Der Vorstand hat das Recht, in speziellen Fällen das Mitglied in eine entsprechende Kategorie einzuteilen.
Hat ein Unternehmen mehrere Geschäfte im City-Bereich, so ist für die Berechnung des Beitrages die Gesamtzahl der Mitarbeiter bzw. die gesamte Verkaufsfläche massgebend.
Als «Person» werden jeweils 100 Stellenprozente (inkl. Inhaber, jedoch ohne Lehrlinge) gerechnet; ab 50 Stellenprozenten wird auf die nächste Einheit aufgerundet.
Als anrechenbare Fläche gilt die Verkaufsfläche bzw. der Nettokundenraum.
In den Kategorien A bis E und G sind CHF 385.– als Mitgliederbeitrag bestimmt, in der Kategorie F sind es CHF 350.– und in der Kategorie H CHF 250.–.
Der CHF 385.–, CHF 350.– oder CHF 250.– übersteigende Anteil des Beitrages bildet den sogenannten Werbebeitrag, über dessen Verwendung die Werbekommission ein Werbeprogramm mitsamt Budget erstellt. Das Werbeprogramm wird von der Generalversammlung genehmigt.